Stimmen zum beschlossenen Bundesverkehrswegeplan 2030

04.08.2016 15:26 Hinterland

Das Bundeskabinett hat gestern den von Bundesminister Alexander Dobrindt vorgestellten Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 sowie die Ausbaugesetze für die Bundesschienen-, Bundesfernstraßen- und Bundeswasserstraßenwege beschlossen. Der neue Bundesverkehrswegeplan umfasst rund 1000 Projekte mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro. Diese teilen sich auf in 112,3 Mrd. Euro für Schienenwege, 132,8 Mrd. Euro für Bundesfernstraßen und 24,5 Mrd. Euro für Bundeswasserstraßen. Dobrindt: „Der neue Bundesverkehrswegeplan ist das stärkste Programm für die Infrastruktur, das es je gab. Er umfasst ein Volumen in Höhe von 269,6 Mrd. Euro. Damit modernisieren wir unsere Infrastruktur und beschleunigen die Mobilität in Deutschland. Mit den Rekordmitteln aus meinem Investitionshochlauf hat der BVWP 2030 eine klare Finanzierungsperspektive.“

Hamburgs Verkehrssenator Frank Horch sagte zu dem gestrigen Kabinettsbeschluss zum Bundesverkehrswegeplan: „Der Beschluss ist für Hamburg und den gesamten Norden außerordentlich erfreulich: Wir bekommen so Planungssicherheit für unerlässliche Erweiterungen unserer Verkehrsinfrastruktur. Insbesondere die Bewertung der Dringlichkeit für die Hafenquerspange freut mich: Der Hamburger Hafen wird mit der A26 Ost besser erreichbar sein, innerstädtische Quartiere – vor allem im Hamburger Süden – werden von Verkehr, Lärm- und Schadstoffemissionen entlastet. Auch die Erweiterungen auf der A1 und der A7 südlich des Elbtunnels sind immens wichtig angesichts der steigenden Belastungen. Für unseren Schienenverkehr ist der Bundesverkehrswegeplan ebenfalls ein Meilenstein, da wir schnellere Verbindungen für den Personen- und Güterverkehr in den Süden bekommen.“

Auch der Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen (BÖB) begrüßt den Kabinettsbeschluss zum BVWP und Ausbaugesetz. Boris Kluge, Geschäftsführer des Bundesverbandes Öffentlicher Binnenhäfen, sagte: „Mit dem Wasserstraßenausbaugesetz ist jetzt auch die Wasserstraße den anderen Verkehrsträgern gleichgestellt. Damit werden die Pläne des Bundesverkehrswegeplans verbindlich und zum Prüfstein für einen Erfolg der Verkehrspolitik.“ Weiter heißt es in der Stellungnahme: Schon die Bewertung des Bundesverkehrswegeplans fiel und fällt für die Binnenhäfen positiv aus. Wichtige Projekte der Wasserstraße sind trotz teils schlechtem Nutzen-Kosten-Faktor in der Planung des BVWP und sollen somit bis 2030 realisiert werden. „Worum es nun geht, ist die Finanzierung des BVWP dauerhaft zu sichern. Wir erwarten von der Politik eine langfristige Zusicherung, dass die Projekte finanziell so abgesichert sind, um die Ziele des BVWP bis 2030 auch zu erreichen“, so Kluge. Nichts brauchen Industrie, Logistik und Häfen mehr als Planungssicherheit für ihre Investitionen und ihre Standorte. Erst mit Verabschiedung der Ausbaugesetze und ihrer Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrsinfrastrukturprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. „Mit den jetzt, auch für die Wasserstraßen, beschlossenen Ausbaugesetzen ist nun ein erster Schritt getan, der verstetigt werden sollte. Wir sind gespannt, wie die Parteien zur Bundestagswahl ihre Prioritäten setzen und die Herausforderungen der Umsetzung des BVWP angehen wollen.“

„Nach der Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans im Bundeskabinett kommt es jetzt zum Schwur. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen in der Umsetzung unter Beweis stellen, dass sie die im BVWP vorgegebenen Prioritäten auch einhalten und die notwendigen Haushaltsmittel von mindestens 15 Mrd. Euro jährlich planbar über den Geltungszeitraum des BVWP hinweg zur Verfügung stellen“, erklärte Dr. Florian Eck, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums. „Die Branche erwartet, dass der BVWP jetzt auch über die Ausbaugesetze und Investitionspläne zeitnah umgesetzt wird. Denn nur wenn die Bundesmittel an den Engpassstellen zügig investiert werden, kann der Investitionsstau der vergangenen Jahre aufgelöst werden“, so Eck weiter. Vor allem gelte es, zusätzliche Begehrlichkeiten aus den Wahlkreisen abzuwehren. „Finanzmittel, die nicht verbaut werden können, müssen gemäß der Überjährigkeit im nächsten Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Auf keinen Fall dürfen quasi durch die Hintertüre diese Gelder in nachrangige Projekte abgezweigt werden“, mahnt Eck. Bund und Länder müssten sich jetzt unbedingt auf das Wesentliche konzentrieren, dies seien der so genannte Vordringliche Bedarf (VB) und hier vor allem die prioritären Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E).

 

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